Bundesweite Beratung und Vertretung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzun, mit Kanzleisitz in Dortmund – Dr. Kleffmann Rechtsanwälte.
Familienrechtliche Verfahren verlangen sorgfältige Vorbereitung und tiefe Vertrautheit mit der juristischen Praxis.
Als Ihre Fachanwälte vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Dortmund sowie bei streitigen Verfahren vor Familiengerichten und Oberlandesgerichten in ganz Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Spruchpraxis der Gerichte genau – das gibt Ihnen von Anfang an Sicherheit.
Bei einer Scheidung können Vermögenswerte, ob Immobilien, Depots oder Firmenbeteiligungen, zum Streitpunkt werden. Ohne Vorsorge droht durch den Zugewinnausgleich eine erhebliche finanzielle Belastung. Wir beraten Sie frühzeitig und vertreten Ihre Interessen konsequent.
Die Bewertung von Immobilien im Zuge einer Trennung erfordert in Dortmund besondere Expertise. Ob es um die moderne Eigentumswohnung am Phoenix-See oder das exklusive Anwesen in Dortmund-Süd (Kirchhörde, Lücklemberg, Syburg) geht – die Werte sind massiv gestiegen. Unter Hinzuziehung des Gutachterausschusses in der Stadt Dortmund berechnen wir Zugewinnansprüche präzise und rechtssicher.
Sicherung von Depots, Immobilien und Firmenwerten.
Strategische Überprüfung der Renten- und Pensionsanwartschaften.
Vertretung unter Einbindung des Jugendamtes Dortmund am Ostwall.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Eheverträge müssen notariell beurkundet werden. Über unsere Kanzleistruktur koordinieren wir dies für Sie. Der beurkundende Notar ist an unserem Standort in Hagen tätig.
Mehr zu unseren notariellen Leistungen in Dortmund erfahren.
Ein Erbfall wirft viele Fragen auf, und eine gute Nachfolgeplanung beugt Streit vor. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Dortmund beraten Sie zu Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft, persönlich und verständlich.
Eine einvernehmliche Scheidung erfordert nicht zwingend Termine vor Ort. Mit unserem digitalen Service übermitteln Sie alle notwendigen Informationen ganz einfach online – flexibel, zeitsparend und vollkommen stressfrei. Unsere erfahrenen Fachanwälte begleiten Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren.
Nutzen Sie den unkomplizierten Weg für Ihre einvernehmliche Scheidung.
Für Scheidungen im Dortmunder Raum ist das Familiengericht beim Amtsgericht Dortmund (Gerichtsstraße) zuständig. Da unsere Kanzlei Mandanten jedoch bei Bedarf bundesweit betreut, führen und koordinieren wir Verfahren im Verbund (inklusive Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht) vor Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet.
Bei Streitigkeiten um das Sorgerecht oder den Aufenthalt der Kinder zieht das Gericht das zuständige Jugendamt (in Dortmund mit Hauptsitz am Ostwall) hinzu. Die Stellungnahme des Amtes ist für den Richter ein wichtiges Entscheidungskriterium. Unabhängig vom Wohnort der Familie bereiten wir Sie intensiv auf diese Gespräche vor und begleiten das Verfahren strategisch.
Durch den enormen Wertzuwachs von Immobilien in begehrten Lagen (wie dem Phoenix-See oder Dortmund-Süd) entstehen bei Scheidungen oft sehr hohe Zugewinnausgleichsansprüche. Um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, ermitteln wir mithilfe der Daten des lokalen Gutachterausschusses den exakten Stichtagswert und erarbeiten bundesweit erprobte Tilgungs- oder Verrechnungsstrategien.
Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Stand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung muss der Wertzuwachs – ob Immobilien, Ersparnisse oder Betriebsvermögen – zur Hälfte ausgeglichen werden. Ein notarieller Ehevertrag schafft klare Verhältnisse und schützt Vermögenswerte vor der Zerschlagung. Die Beurkundung erfolgt über unseren Standort in Hagen.
Dortmund unterliegt rechtlich der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Hamm. Daher werden alle Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) nach den Leitlinien des OLG Hamm berechnet, die die bundesweite Düsseldorfer Tabelle für die Region Westfalen/Ruhrgebiet konkretisieren. Bei überregionalen Mandaten stellen wir sicher, dass die jeweils zuständigen Leitlinien des amtierenden Oberlandesgerichts exakt angewendet werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem alle Trennungsfolgen – Hausaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht – einvernehmlich geregelt werden. Dies spart enorme Gerichtskosten. Da hierbei oft Immobilien oder Verzichte geregelt werden, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt an unserem Notarstandort in Hagen – wir koordinieren alles für Sie. Zum Notar Hagen