

Ebenfalls eine Säule der Arbeit des Notars stellen „notarielle Beglaubigungen“ dar. Durch diese Beglaubigungen wird gerade im Bereich des Handelsrechts durch die Pflicht der notariellen Beglaubigung von Handelsregistereinträgen die Richtigkeit von Registern gewährleistet.
Der Notar hat sich – entweder durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder weil die Person dem Notar persönlich bekannt ist – über die Identität des Unterschreibenden versichert und bezeugt, dass dieser vor ihm unterschrieben hat oder eine bereits geleistete Unterschrift als seine eigene anerkennt.