Urteile Steuerrecht

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Aktuelles aus dem Steuerrecht

Hier finden Sie aktuelle Urteile des Bundesfinanzhof (BFH) und der Finanzgerichte, von denen wir glauben, dass sie Ihr Interesse finden könnten. Das vollständige Urteil finden Sie auf der jeweiligen Seite des Gerichts unter dem angegebenen Aktenzeichen.

 

13. Mai 2020

Erstattung von Steuerzahlungen zwischen Ehegatten

Soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Ehegatten getroffen wird, haften Ehegatten für während der Ehe geleistete Steuerzahlungen als Gesamtschuldner gemäß § 426 Abs. 2 S. 1 BGB nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei Einzelveranlagung angefallen wären (OLG Brandenburg, Az.: 15 UF 176/18).

Hinweis: Neben Steuerzahlungen kann auch bei sonstigen einmaligen und außergewöhnlichen Zahlungen während der Ehe ein Ausgleichsanspruch bestehen (BGH NJW-RR 1988, 259). Dieser wird ebenfalls nicht durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert, wenn der betreffenden Zahlung keine entsprechend gleichwertige Zahlung des anderen Ehegatten gegenübersteht oder diese auf einer Vereinbarung der Ehegatten beruht. Beachtet werden muss zudem, dass das Gericht die außergerichtlichen Kosten für eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, zur Ermittlung der jeweiligen Steuerlast, nicht als erstattungsfähig anerkannt hat.

 

29. April 2019

Nachlassverbindlichkeiten: Einkommensteuerschulden

Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheid gewährt wurde. Die Einlegung eines Einspruchs durch den Erblasser zu dessen Lebzeiten führt nicht dazu, dass die wirtschaftliche Belastung durch die festgesetzte Steuer wegfällt. Dasselbe gilt für die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht nicht einzubeziehen (Rechtslage für Erwerbe bis einschließlich 06.06.2013) – BFH Az. II R 34/15.

 

22. März 2019

Studienkosten sind trotz Stipendium abziehbar

Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhalten Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Die Stipendiumsleistungen würden nämlich sowohl für die Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen gezahlt. Nur soweit Bildungsaufwendungen ausgeglichen würden, lägen keine Werbungskosten vor. Der Senat ermittelte die nicht anzurechnenden Beträge anhand der allgemeinen Lebenshaltungskosten eines Studenten (Finanzgericht Köln, Az.: 1K1246/16).

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