

Die eigentliche Tätigkeit des Notars setzt weit vor dem an, was gemeinhin im Kopf vieler Menschen ist: Es handelt sich nicht um ein bloßes Vorlesen von Urkunden, etwa beim Kauf eines Hauses.
Im Vorfeld erfolgt eine eingehende Beratung der Käufer/Verkäufer, Gesellschafter, Eheleute oder allgemein der Testierenden. Hierbei wird individuell auf die jeweils vorliegende Situation eingegangen, um eine für Sie perfekt passende Lösung zu finden.
In diesem Stadium entwirft der Notar für Sie Kauf-, Gesellschafts-, oder Eheverträge, er klärt Sie über den Umfang und die Reichweite von Vollmachten, Testamenten und Erbverträgen auf und geht dabei stets auf Ihre Bedürfnisse ein. Durch eine umfassende Beratung wird Rechtssicherheit geschaffen und damit gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gegangen.